Das Ehepaar Anneliese und Bernd Karau gründete im Jahr 2015 die Karau-Stiftung. Die Idee zur Stiftung entstand aus jahrelangen Überlegungen und Diskussionen letztendlich dem Artikel 14 des Grundgesetzes „Eigentum verpflichtet“ zu entsprechen. Da selbst kinderlos geblieben, war die Stiftung eine Plattform die Lebensidee der Beiden fortzuführen.

Anneliese und Bernd Karau waren über Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen, insbesondere beim Arbeiter-Samariter-Bund ehrenamtlich tätig. Die Hilfe für andere sollte über den Tod der beiden Ehepartner weiterhin Bestand haben.   

Die Karau-Stiftung hat sich vor allem die Förderung der Wissenschaft von Alzheimer und Demenz sowie die Förderung der Hilfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zum Ziel gesetzt.

Der Stiftungszweck der Förderung der Wissenschaft von Alzheimer und Demenz schließt dabei ebenfalls die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Ursachen-, Diagnose-, und Therapieforschung bei Alzheimer, Demenz sowie anderer neurodegenerativer Erkrankungen und der Verbesserung der Lebenssituation von Betroffenen und ihren Angehörigen ein.

Bei der Förderung der Hilfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen werden ebenso Vorhaben, die die Inklusion geistig und/oder körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher zum Ziel haben, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie die Förderung von Vorhaben, die der Hilfe von Kindern und Jugendlichen in sozial prekären Verhältnissen dienen; die Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen und ihren Angehörigen unterstützt.

Die Förderung der Wissenschaft von Alzheimer und Demenz soll durch

verwirklicht werden.

Die Förderung der Hilfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen soll durch

verwirklicht werden.

Ein weiteres Ziel der Karau-Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der Vorstand der Karau Stiftung ist ausschließlich ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung. Die Stiftung verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Möchten auch Sie gerne die Karau Stiftung unterstützen und etwas zu unserer Arbeit beitragen? Dann zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Sie haben auch die Möglichkeit einen Spendenbeitrag auf das Stiftungskonto zu überweisen. Bei der

Hamburger Sparkasse

IBAN: DE29200505501032268466

Natürlich stellen wir nach Geldeingang eine Spendenquittung aus.

Über uns

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